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FAQ

Hier erfährst Du alles was Du wissen musst.

Bitte bring zur Anmeldung folgendes mit: Ausweis Einverständniserklärung der Eltern falls Du noch nicht volljährig bist Passfoto Sehtest (falls vorhanden) Bescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort (falls vorhanden)

Vorgeschrieben sind vom Gesetzgeber nur die sog. Sonderfahrten bei Klasse B (12 Std.)__ die restlichen Übungsstunden sind abhängig von Deiner Umsetzungsfähigkeit.

Du kannst ca. ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters mit der Ausbildung bei uns beginnen.

Du kannst die Theorieprüfung frühestens 3 Monate__ die Praxisprüfung jedoch frühestens einen Monat vor dem Mindestalter ablegen. Das Mindestalter ist abhängig von der von Dir angestrebten Fahrerlaubnisklasse.

Ja das ist möglich__ wenn Du vorher die Prüfung der Klasse B mit 17 erfolgreich bestanden hast.

Nein__ es ist nur eine praktische Fahrausbildung und eine praktische Prüfung vorgesehen.

Ja__ spreche uns bitte darauf an__ wir sagen Dir welche genauen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Natürlich bieten wir Dir diesen Service ebenfalls an. Du kannst aber auch zu den bekannten Hilfsorganisationen gehen.

Zusätzliche Informationen


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