Aufbauseminar für Fahranfänger
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren auf „Probe“ erteilt. Dies ist eine Bewährungsphase für den Fahranfänger.
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auftreten.
Innerhalb der Probezeit kann die Fahrerlaubnis wegen Nichteignung des Fahranfängers (z.B. Drogen, Alkohol) wieder entzogen werden. Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins für die Klassen BF17, B und A1.
Für die Fahrerlaubnis-Klassen M, L und T wurde die Regelung nicht eingeführt.
Cool bleiben ist im Straßenverkehr besser als Stress machen und Bier konsumieren. Und das nicht nur während der zweijährigen Probezeit.
Die möglichen Verstöße – es zählen Ordnungswidrigkeiten, die zu Punkten in Flensburg führen (alles was 40 € oder mehr an Bußgeld kostet) – sind in die Gruppen A und B aufgeteilt:
A Verstöße sind zB.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rote Ampeln
- Vorfahrtmißachtung
- Überholen im Überholverbot
- Alkohol
- Drogen
- Abstand nicht eingehalten
- Fahren ohne Zulassung
B Verstöße sind zB.:
- Lärmbelästigung
- Hauptuntersuchung (TÜV) nicht eingehalten
- Ladung nicht richtig gesichert
- Fahrzeug bei einer Panne nicht ordnungsgemäß abgesichert
Ein A-Delikt oder zwei B-Delikte führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Wer die Teilnahme am Aufbauseminar verweigert oder versäumt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Steht die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage z.B. wegen Alkohol oder Drogen, ist mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (Idiotentest) zu rechnen.
Wie läuft so ein Seminar ab?
Das Seminar geht über 4 Sitzungen von je 135 Minuten. Zwischen der 1. und 2. Sitzung wird eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten gefahren. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 maximal 12 Personen.