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Klasse: T

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Mindestalter: 16,

Eingeschlossene Klassen:
Klasse: AM Klasse: L

Klasse: T

Führerscheinklasse T

  • Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, jeweils auch mit Anhängern bis zu 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis zu 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Befristung: keine

Theorie (Doppelstunden)

Grundstoff [bei Vorbesitz einer FE-Klasse] Zusatzstoff
12 [6] 6

Praxis

(*) Die Grundausbildung ist nur inhaltlich festgelegt, jedoch nicht die Anzahl der praktischen Unterrichtsstunden. Vor den Sonderfahrten muss Du aber eine ausreichende, inhaltlich festgelegte Grundschulung durchlaufen.

Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt Unterweisung
– – – ja

 

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