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Archiv

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Klasse: D

 Führerscheinklasse D

  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • Anhänger bis zu 750kg zulässigem Gesamtgewicht
  • Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bos 7500kg zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger
  • Voraussetzung ärtzliches Gutachten mit besonderen Anforderungen
  • Befristung: auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich

Theorie (Doppelstunden)

Grundstoff Zusatzstoff
6 | 6 | 6 18 | 12 | 8

D | bei Vorbesitz C1 / D1 | bei Vorbesitz C / D1

Praxis

Grundausbildung Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt
7 | 14 | 33 | 45 8 | 16 | 12 | 22 4 | 8 | 8 | 14 3 | 6 | 5 | 8

C mehr als 2 Jahre | c bis 2 Jahre / D1 | B oder C1 mehr als 2 Jahre
B oder C1 bis 2 Jahre

Preise

Basis
Betrag
Übungsfahrt
a 45 Min.
Sonderfahrt
a 45 Min.
Prüfung
Theorie
Prüfung
Praxis
450,00 € 100,00 € 110,00 € 75,00 * 280,00 € *
Unterweisung 70,00 € *

(*) zzgl. TÜV Gebühren

Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.


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Klasse: L

Führerscheinklasse L

  • Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (Kennzeichnung durch 25 km/h-Schild) nur bis zu 25km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit 25 km/h, Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.
  • Befristung: keine

Theorie (Doppelstunden)

Grundstoff Zusatzstoff
12 2

Praxis

Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt

Preise

Basis
Betrag
Übungsfahrt
a 45 Min.
Sonderfahrt
a 45 Min.
Prüfung
Theorie
Prüfung
Praxis
450,00 € 75,00 *

(*) zzgl. TÜV Gebühren

Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.


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Klasse: T

Führerscheinklasse T

  • Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, jeweils auch mit Anhängern bis zu 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis zu 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Befristung: keine

Theorie (Doppelstunden)

Grundstoff [bei Vorbesitz einer FE-Klasse] Zusatzstoff
12 [6] 6

Praxis

(*) Die Grundausbildung ist nur inhaltlich festgelegt, jedoch nicht die Anzahl der praktischen Unterrichtsstunden. Vor den Sonderfahrten muss Du aber eine ausreichende, inhaltlich festgelegte Grundschulung durchlaufen.

Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt Unterweisung
ja

Preise

Basis
Betrag
Übungsfahrt
a 45 Min.
Sonderfahrt
a 45 Min.
Prüfung
Theorie
Prüfung
Praxis
430,00 € 79,00 €
64,00 €**
75,00 * 260,00 € *
Unterweisung 60,00 €

(*) zzgl. TÜV Gebühren
(**) mit eigenem Fahrzeug

Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.


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Klasse: Mofa

Führerscheinklasse MOFA

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
  • Befristung: keine

Theorie (Doppelstunden)

Grundstoff Zusatzstoff
6

Praxis

90 min. Fahrausbildung

Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt

Preise

Basis
Betrag
Übungsfahrt
a 45 Min.
Sonderfahrt
a 45 Min.
Prüfung
Theorie
Prüfung
Praxis
290,00 €

Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.


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Erste Hilfe

Zielgruppe:

Hauptsächlich Interessenten für den PKW Führerschein

Inhalt:

Grundlegende Kenntnisse über die Versorgung von Verletzten bei Unfällen im Straßenverkehr, im Haushalt usw.

Dauer:

Vier Doppelstunden, also sechs Zeitstunden + Pausen

 


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Nachschulung ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren auf „Probe“ erteilt. Dies ist eine Bewährungsphase für den Fahranfänger.

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auftreten.

Innerhalb der Probezeit kann die Fahrerlaubnis wegen Nichteignung des Fahranfängers (z.B. Drogen, Alkohol) wieder entzogen werden. Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins für die Klassen BF17, B und A1.

Für die Fahrerlaubnis-Klassen M, L und T wurde die Regelung nicht eingeführt.


Cool bleiben ist im Straßenverkehr besser als Stress machen und Bier konsumieren. Und das nicht nur während der zweijährigen Probezeit.

Die möglichen Verstöße – es zählen Ordnungswidrigkeiten, die zu Punkten in Flensburg führen (alles was 40 € oder mehr an Bußgeld kostet) – sind in die Gruppen A und B aufgeteilt:

A Verstöße sind zB.:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rote Ampeln
  • Vorfahrtmißachtung
  • Überholen im Überholverbot
  • Alkohol
  • Drogen
  • Abstand nicht eingehalten
  • Fahren ohne Zulassung

B Verstöße sind zB.:

  • Lärmbelästigung
  • Hauptuntersuchung (TÜV) nicht eingehalten
  • Ladung nicht richtig gesichert
  • Fahrzeug bei einer Panne nicht ordnungsgemäß abgesichert

 

Ein A-Delikt oder zwei B-Delikte führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Wer die Teilnahme am Aufbauseminar verweigert oder versäumt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Steht die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage z.B. wegen Alkohol oder Drogen, ist mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (Idiotentest) zu rechnen.

Wie läuft so ein Seminar ab?

Das Seminar geht über 4 Sitzungen von je 135 Minuten. Zwischen der 1. und 2Sitzung wird eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten gefahren. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 maximal 12 Personen.

 


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Führerschein mit 17

Wie kommt man an den Führerschein mit 17 ?

 

Man kann sich ab 16 1/2 Jahren in der Fahrschule zur Fahrausbildung der Kl. B / BE anmelden. Die Eltern müssen mit der Ausbildung einverstanden sein,und auf dem Antrag unterschreiben. Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein, und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren (Mindestalter 30 Jahre). Sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein.

Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf in die Bedienung des Fahrzeugs nicht eingreifen, sondern fährt nur als Berater im KFZ mit. Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Die Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung) wird ganz normal durchlaufen.

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung, kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag die Praxisprüfung abgegelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung vom Prüfer. Das Straßenverkehrsamt stellt den Fühereschein mit 17 dann aus. Der Führerschein mit 17 enthält die Kl. M S L (Mindestalter 16 Jahre.) Diese Klassen dürfen in Deutschland dann ohne Begleitperson gefahren werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen.

In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden, ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland darf man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es keine EU Fahrerlaubnis ist.

Wo ist der Führerschein mit 17 gültig ?

 

Er gilt nur in Deutschland! Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. An der Grenze muss ein Fahrerwechsel durchgeführt werden!

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und ohne eingetragene Begleitperson beim Fahren erwischt wir bezahlt 150 € Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird daraufhin entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung kostet 10 € Verwarnungsgeld.

 


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Unterricht

Die meisten Schüler haben immer Angst vor langweiligem Theorieunterricht. Wir gestallten ihn Abwechslungsreich ,mit modernen Medien Videosequenzen aus Bocholt und Umgebung, inkl. eigenen Fotos.

Änderungen in der Verkehrsführung (zB. Baustellen) in Bocholt oder Rhede werden über Video in den Unterricht eingebaut. Beispiele aus dem erlebnisreichen Fahrlehrerleben runden alles ab denn es darf auch mal gelacht werden.

Und da Lachen auch schon mal durstig macht versteht es sich von selbst, dass Erfrischungsgetränke, ohne Alkohol natürlich, Kaffee und Süßigkeiten ( Schokobons heißbegehrt) kostenlos angeboten werden.

Damit dabei keiner Schwitzen muss sind die Fahrschulen mit einer Klimaanlage ausgestattet.

Vor dem Unterricht können Fragebögen ausgefüllt werden, die ausgewertet und erklärt werden.

Auf Wunsch könnt Ihr mit einem Pocket PC lernen, der euch optimal in Eigenregie auf die Theorieprüfung vorbereitet.

 


Wir machen auch Dich mobil..